Zivilrecht – Immobilien, Familienrecht

Die Anwaltskanzlei Olšavský Legal gewährt für ihre Klienten die komplette Rechtsagenda im Zivilrecht.

Wir gewähren

  • Eintreibung von Ansprüchen (Klagen, Vertretung, Beratung).

  • Vertretung natürlicher Personen und juristischer Personen in außergerichtlichen Vergleichs- und Gerichtsverfahren.

  • Aufhebung und Abwicklung von Miteigentum (Ausarbeitung von Vereinbarungen, Konsultationen, Aufhebung des Miteigentums, Vereinbarung von Miteigentum, Vertretung in Gerichtsverfahren) nach dem Zivilgesetzbuch.

  • Aufhebung und Vergleich von unverheirateten Miteigentümern von Ehepartnern (Beratung, Vertragsgestaltung, Aufhebung von Miteigentum, Miteigentumsvereinbarung, Vertretung in Gerichtsverfahren).

  • Übertragung von Eigentumsrechten an unbeweglichen Sachen und beweglichen Sachen (Kaufverträge, Spenden, Tausch und Sonstiges), Entwurf von Kaufverträgen und anderen Vertragsmodellen, Vertretung in Katasterverfahren, Vertragsgestaltung gemäß dem Zivilgesetzbuch.

  • Genehmigung eines Vertrages mit einem Rechtsanwalt - Wir genehmigen Verträge über die Übertragung von Immobilien (Kauf, Schenkung, Tausch, Miteigentum).

  • Sicherungsverpflichtungen - Sicherungsverträge, Haftung, Sicherungsübereignung und andere zivilrechtliche Rechte.

  • Nichtigkeit von Rechtshandlungen (einseitig (zB Ungültigkeitserklärung von Aussagen, Testamente, Entschuldigungen), bilateral (Vertrag, Vereinbarung)).

  • Haftung für Schadensersatz und ungerechtfertigte Bereicherung (Klagen, Vertretung) zivilrechtlich.

  • Entwicklung von Verträgen im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verträge über zukünftige Verträge, Kauf, Spende, Gedenken, Arbeit, Darlehen, Miete, Miete, Ware, Transport, Brokerage usw.).

  • Widerstand gegen rechtliche Schritte nach dem Zivilgesetzbuch.

  • Benachbarte Streitigkeiten (Land, Immobilien, bewegliche Sachen und andere).

  • Schutz von Eigentumsrechten (Klagen, Vertretung in Verfahren) zivilrechtlich.

  • Eigentumsvorbehalt, bewegliches Eigentum (Klage, Vertretung).

  • Abzug (Beratung, Handlungen, Vertretung in Erbschaft).

  • Persönlichkeitsschutz (Klagen gegen unerlaubte Eingriffe, Beseitigung von Folgen, Ersatz des immateriellen Geldschadens).

  • Forderungsabtretung, Inkasso, Verantwortlichkeit, Rückzahlung zivilrechtlicher Forderungen.

  • Vertretung bei der Durchsetzung.

  • Vertretung in Schadensersatzklagen der staatlichen Verwaltungsstelle gemäß Gesetz Nr. 514/2003 Coll. zur Haftung für Schäden, die durch die Ausübung öffentlicher Gewalt verursacht werden.

  • Vorbereitung eines Vorschlags zur Ehescheidung und Vertretung vor Gericht wegen Scheidung und Änderung der elterlichen Rechte und Pflichten.

 

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